Parusski
Romaneste
Magyarul
Austrian Language

Allgemeine Geschäftsbedingungen

· Das Detektivunternehmen verpflichtet sich, den erteilten Auftrag nach bestem
Wissen und Fähigkeiten mit gebotener Sorgfalt auszuführen. Das Risiko jedes Auftrages trägt der Klient. Er ist verpflichtet das Detektivunternehmen hinsichtlich sämtlicher
aus der Durchführung des Auftrages entstehender Nachteile, insbesonderer etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche schad- und klaglos zu halten.

· Ergebnisse und Vorgangsweisen der Detektivarbeit können weder vorweggenommen
noch garantiert werden.

· Soweit nicht besondere Anordnungen des Klienten vorliegen, unterliegen Einsätze,
Ablösungen und Fahrzeugverwendungen der Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.

· Der Klient hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Identität der Informanten des
Detektivunternehmens, jedoch auf Benennung der Zeugen für erreichte Auftragsziele.

· Bei Kraftfahrzeugeinsätzen kann das Detektivunternehmen zur Förderung eines
positiven Ergebnisses zwei Detektive einsetzen. Der Klient erklärt sich bereit,
Verwaltungsstrafen, insbesondere Organstrafmandate, die sich aus der Ausführung des
Auftrages ergeben, voll zu ersetzen.

· Die Berichterstattung erfolgt schriftlich oder mündlich und wird streng vertraulich
behandelt. Das Detektivunternehmen übernimmt keine Haftung hinsichtlich der
Verwendung von Berichten und Ergebnissen durch die Auftragspartei.
Telefonische Berichte sind unverbindlich.

· Der Klient erklärt sich bereit, durch den Auftrag verursachte Aufwendungen des
Detektivunternehmens zu begleichen. Er ist verpflichtet, die anlaufenden Kosten durch
regelmäßige Vorauszahlungen zu decken. Mit Berichterstattung sind die bis dahin
angefallenen Forderungen fällig. Wenn die Forderung des Detektivunternehmens bei
Berichterstattung nicht voll beglichen wird, verpflichtet sich der Klient zu einer
schriftlichen Anerkennung der Honorar- und Kostenersatzansprüche. Der Klient
verpflichtet sich zum Ersatz aller durch die Eintreibung der Forderung entstehenden
Unkosten, einschließlich vorprozessualer Kosten, insbesondere aus der
Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes.

· Gerichts- und Behördentermine, die sich aus dem Auftrag ergeben, anerkennt der
Klient als auftragskausalen und daher honorarpflichtigen Zeitaufwand. Dies gilt auch
dann, wenn es Staatsbürgerpflicht ist, dem Folge zu leisten. Der Anspruch entsteht mit
dem tatsächlichen Zeitaufwand des Detektivs. Seitens des Detektivunternehmens
werden Gebührenansprüche an das Gericht nicht bestellt.

· Die Erteilung des Auftrages durch den Klienten stellt keinen Werkvertrag dar. Zusätze,
die von den vorliegenden Geschäfts- und Honorarbedingungen abweichen, sind nur in
schriftlicher Form verbindlich, wie auch die beiden Seiten jederzeit ohne Fristsetzung
mögliche Aufkündigung des Auftrages. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass eine
rechtsverbindliche Vertretung der Detektei in sämtlichen Belangen, insbesondere zum
Abschluss von Vereinbarungen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Klienten,
nur durch die Geschäftsführung erfolgen kann.

· Der Klient ist bereit die vorliegende Vereinbarung als Grundlage weiterer telefonisch,
persönlich oder schriftlich erteilter Aufträge des Klienten anzuerkennen.

· Die Aufrechnung der Honorarforderungen des Detektivunternehmens mit einer
Forderung des Klienten ist ausgeschlossen.

· Bei Verzug und auch bei genehmigten Stundungen werden Zinsen berechnet.

· Der Klient erklärt sich einverstanden bei Zahlungsverzug, die dem Detektivunternehmen
entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen sowie 12% Verzugszinsen
zu ersetzen.

· Erfüllungsort der Ansprüche aus dem Vertrag, sowie der vereinbarte Gerichtsstand ist
Wien.